Hallo Praktiker,
als Mitarbeiter einer Bank, die das Verfahren betreibt, soll ich den Versteigerungstermin wahrnehmen mit dem Ziel, dort ggf. Anträge zu stellen bzw. evtl. auch für die Bank selbst auf das Objekt zu bieten.
Ist dazu eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich oder genügt es auch, wenn der - die Bank als Organ vertretende - Vorstand eine schriftliche Vollmacht als Vertretungsnachweis mitgibt?
Oder sind dann Gebote unzulässig, weil die Vollmacht nicht notariell beglaubigt ist?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.