Kostengrundentscheidung wg. § 766 ZPO

  • Ich habe in einer L- Sache ein Zahlungsverbot aufgehoben, nachdem der Mieter/ Untermieter dagegen Erinnerung eingelegt hat.
    Jetzt möchte der PV desselben eine Kostengrundentscheidung dahingehend, dass der Erinnerungsgegner die Kosten trägt. Ist das in dem Fall der Zwangsverwalter?
    Dieser Fall ist eh schon sehr kompliziert und undurchsichtig, helft mir bitte kurz auf die Sprünge.
    Ich muss ihn ja auch vorher anhören zu dem Antrag.
    LG, Mausejule

  • Was war denn der Grund für das Zahlungsverbot und was dafür, dass es wieder aufgehoben wurde?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das Grundstück gehört einer GmbH, dieses Grundstück ist durch Eigenbesitzer (auch GmbH) in Besitz. Der Eigenbesitzer hat das Grundstück vermietet. Der Mieter hat es wiederum untervermietet.
    Es wurden zwei Zahlungsverbote vom ZwVerw beantragt. Einmal gegen den Mieter und gegen den Untermieter. Beide Zahlungsverbote wurden erlassen. Der Mieter wehrt sich gegen das Zahlungsverbot bzgl. des Untermieters. Soweit korrekt. Ich habe das Zahlungsverbot im Wege der Abhilfe der Erinnerung aufgehoben.
    Nun möchte der Mieter- PV die Kostengrundentscheidung.

  • Das Grundstück gehört einer GmbH, dieses Grundstück ist durch Eigenbesitzer (auch GmbH) in Besitz. Der Eigenbesitzer hat das Grundstück vermietet. Der Mieter hat es wiederum untervermietet.
    Es wurden zwei Zahlungsverbote vom ZwVerw beantragt. Einmal gegen den Mieter und gegen den Untermieter. Beide Zahlungsverbote wurden erlassen. Der Mieter wehrt sich gegen das Zahlungsverbot bzgl. des Untermieters. Soweit korrekt. Ich habe das Zahlungsverbot im Wege der Abhilfe der Erinnerung aufgehoben.

    Warum? Das ist doch Sache des Prozessgerichts.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • ich würde sagen, erinnerungsgegner ist (ich tue mich grade schwer ohne Namen zu formulieren) Hr. Maier als Zwangsverwalter des objektes....
    die kosten sollten aus der zwangsverwalteten Masse zu zahlen sein

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • [QUOTE Warum? Das ist doch Sache des Prozessgerichts.[/QUOTE]

    So ist es.
    Das Zahlungsverbot des VG hat keine materielle Kraft.
    Beachtet der Mieter dieses nicht, muß der Zwangsverwalter gegen diesen klagen.
    Ist die Miete nicht bechlagnahmt, erfolgt dann eben eine Klagabweisung.
    Und welche Kosten sind da überhaupt dem Mieter entstanden?
    Und warum handelt sich bei dem Fall überhaupt um einen Fall nach § 147 ZVG.
    Der Sachverhalt sollte etwas ausführlicher sein.

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