Ausgliederung Einzelkaufmann in GmbH, § 16 UmwG

  • Hallo ich habe noch nicht viel mit dem Umwandlungsgesetz zu tun gehabt und habe eine Ausgliederung von einem Einzelkaufmann auf neue GmbH. Braucht man dafür auch eine Erklärung nach 16 (2) UmwG oder die Erklärung des Klageverzichts ? Danke für Eure Hilfe !

  • Im Lutter (5. Aufl.) ist es Rn 8
    Ergänzen möchte ich noch, dass dies nur in Bezug auf die übernehmenden RT gilt.
    Der e.K. muss seiner eigenen Erklärung nicht durch Verschmelzungsbeschluss zustimmen, und wo es keinen Beschluss gibt, kann dieser nicht angefochten werden.
    Das schreibe ich nur, weil ich schon gesehen habe, dass solche Erklärungen auch in Bezug auf den übertragenden e.K. gefordert wurden.

  • Ergänzen möchte ich noch, dass dies nur in Bezug auf die übernehmenden RT gilt.


    Und daher gilt das nur für die Ausgliederung zur Aufnahme und nicht für die Ausgliederung zur Neugründung - um eine solche ging es im Sachverhalt.
    Der übernehmende RT entsteht erst durch die Umwandlung - wer soll da was genehmigen oder auf Anfechtung verzichten?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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