neue Genehmigung ?

  • Hallo !
    Mir liegt gerade folgender Antrag vor. In Abänderung des Beschlusses vom 14.02.2017 soll nun pro Quartal, beginnend mit dem II. Quartal 2017, ein Übertrag von 10.000 EUR vom Sparbuch auf das Girokonto erfolgen. Der Beschluss vom 14.02.2017 ist ja bereits rechtskräftig. In diesem Beschluss betrug die Höhe des Übertrags nur 5.000 EUR. Die Betreuerin hat nachgewiesen, dass die laufenden Kosten des Betreuten höher sind, so dass gegen die 10.000 EUR keine Einwände bestehen. Würdet ihr jetzt einfach einen Abänderungsbeschluss machen ohne Rechtsmittel oder eine komplett neue Genehmigung unter gleichzeitiger Aufhebung des Beschlusses vom Februar 2017 ? Ich würde eher die 2. Variante wählen.

  • Um es klar zu sagen:

    Deine Fragen beantworte ich nicht mehr, weil Du Rückfragen permanent unbeantwortet und die von Dir eröffneten Threads dann einfach "hängen" lässt.

    Das ist zutiefst unkollegial denen gegenüber, die sich hier die Mühe machen, helfen zu wollen.

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