Hallo,
ich habe ein Sparbuch in der Hinterlegung. Nunmehr möchte ein Nachlasspfleger (wurde vom NL-Gericht nur für die Anhörung zu einer Betreuervergütung bestellt) einen Betrag in Höhe von 100,00 € ausgezahlt haben. Die Nachlasspflegerin hat für ihre Tätigkeit vom Nachlassgericht eine Vergütung in Höhe von 100,00 € erhalten.
Das Sparbuch wurde für die unbekannten Erben hinterlegt. Kann ich die Werthinterlegung auflösen?
Muss das Nachlassgericht ein Ersuchen nach § 15 HinterlO machen, wonach das Sparbuch der Nachlasspflegerin auszuhändigen ist?