Klagerücknahme vor Entscheidung PKH

  • Hallo,

    es wurde Klage eingereicht und PKH-Antrag gestellt. Es gab einen Gütetermin vor dem ArbG; ein Kammertermin wurde im Termin festgelegt. Wg. der PKH wollte der Richter sich noch die Unterlagen ansehen. Also keine Entscheidung. Zwischenzeitlich haben sich die Parteien geeinigt und die Klage soll zurückgenommen werden.

    Der zuständiger Ri ist jedoch erkrankt. Wir haben weder ein Protokoll der Verhandlung, noch eine Ladung zum Kammertermin noch eine PKH-Entscheidung.

    Wenn jetzt die Klage zurückgenommen wird, erhalten wir kein PKH oder?

    Danke vorab

    Liane

  • Kommt drauf an. ;) Auch bei Klagerücknahme muss grundsätzlich über den PKH-Antrag entschieden werden. Ich habe es mitunter aber auch schon gesehen, dass die Klagerücknahme mit Rücksicht auf den noch offenen PKH-Antrag unter Vorbehalt erklärt wurde.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Zunächst ist hier grundsätzlich schief gelaufen, dass verhandelt wurde, ohne dass über PkH entschieden war. Dagegen hilft im Grundsatz nur die rückwirkende Bewilligung von PkH. Aber ob der PkH-Antrag schon entscheidungsreif war? Jedenfalls bei mir fehlen bei über 70% der Anträge verschiedene Angaben. Und ohne vollständige Angaben auch keine PkH.

    Und nach Klagerücknahme würde ich PkH nicht mehr gewähren. Wofür auch?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Zunächst ist hier grundsätzlich schief gelaufen, dass verhandelt wurde, ohne dass über PkH entschieden war. Dagegen hilft im Grundsatz nur die rückwirkende Bewilligung von PkH. Aber ob der PkH-Antrag schon entscheidungsreif war? Jedenfalls bei mir fehlen bei über 70% der Anträge verschiedene Angaben. Und ohne vollständige Angaben auch keine PkH.

    Und nach Klagerücknahme würde ich PkH nicht mehr gewähren. Wofür auch?


    Im Hinblick auf die bis zur Klagerücknahme angefallenen Kosten (RA-Gebühren und Gerichtskosten) wäre die rückwirkende Bewilligung aber sehr sinnvoll. Weshalb soll die PKH-Partei im Regen stehen, nur weil der Beklagte nun doch noch erfüllt hat? :gruebel:

    (Unabhängig davon hätte im hier geschilderten Fall wohl schon viel eher über den PKH-Antrag entschieden werden müssen.)

  • Wenn die PkH-Unterlagen vollständig waren und daher die PkH vor der Klagerücknahme entscheidungsreif gewesen ist, dann bin ich mit rückwirkender Gewährung einverstanden, denn dann lag es am Gericht, dass nicht rechtzeitig entschieden wurde. Insoweit stelle ich meine Ausführungen oben richtig.

    In der Mehrzahl meiner Fälle sind die Unterlagen zunächst nicht vollständig, siehe oben. Und bei einem unvollständigen PkH-Antrag sehe ich auch keine Notwendigkeit, bei Klagerücknahme vor Vervollständigung nun noch PkH zu gewähren.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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