PKH - Gerichtsbezirk

  • Hallo,

    bin mir bei einer Abrechnung gerade unsicher.

    Der Anwalt war beim für uns zuständigen Arbeitsgericht, außerhalb unserer Stadt.

    Im PKH-Beschluss werden die Fahrtkosten bewilligt, wenn der Anwalt "nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassen ist".

    Zählen wir da jetzt mit rein oder nicht?

    Sorry, ich weiß blöde Frage. Aber manchmal steht man auf dem Schlauch:confused:.

    Danke vorab

    Liane

  • Da es das für Euren Beritt zuständige Gericht ist, seid Ihr folgerichtig in seinem Bezirk niedergelassen. Damit haben sie Euch die Fahrtkosten nicht zugestanden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • :daumenrau

    Ob diese Einschränkung noch von der Rspr. (der LAG) gedeckt ist, kann ich allerdings nicht sagen.

    Jepp, die Einschränkung gilt (soweit ich für meine Ecke sprechen kann) für die Arbeitsgerichtsbarkeit auch. Wir haben da grundsätzlich keine Unterschiede zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

    Da es das für Euren Beritt zuständige Gericht ist, seid Ihr folgerichtig in seinem Bezirk niedergelassen. Damit haben sie Euch die Fahrtkosten nicht zugestanden.

    Es kommt drauf an. In meinem LAG-Bezirk sind 2/3 aller Arbeitsgerichte für mindestens zwei Städte zuständig, es kann also bei diesen Gerichten durchaus Reisekosten für Anwälte aus dem Gerichtsbezirk geben.
    So, wie ich Liane verstehe, kommt der Anwalt aus dem Gerichtsbezirk, nur nicht aus der Stadt, in der das Gericht liegt. In so einem Fall würde ich Reisekosten durchaus anerkennen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Das widerspräche aber der Bewilligung, die explizit anordnet: Wer im Bezirk (!) niedergelassen ist, bekommt nichts. Und ja, ich zweifele auch, daß das richtig ist. Gleichwohl ist es Beschlußlage.

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  • Das widerspräche aber der Bewilligung, die explizit anordnet: Wer im Bezirk (!) niedergelassen ist, bekommt nichts. Und ja, ich zweifele auch, daß das richtig ist. Gleichwohl ist es Beschlußlage.

    Die Formulierung ist m.E. tatsächlich ungewöhnlich und glaube an eine missverständliche Wortwahl, die so nicht gemeint ist.
    (Bei uns heißt die Formulierung entweder "Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines ortansässigen " oder "eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts", nur so zum Vergleich.)

    Im Zweifel würde ich ehrlich gesagt die Reisekosten anmelden und abwarten, ob eine Zwischenverfügung/Absetzung oder Geld kommt.

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