Huhu,
folgender Fall:
Bzgl. des Adhäsionsverfahrens ergeht Anerkenntnisurteil. Hierin ist geregelt: Der Angeklagte trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens.
Über die Auslagen wurde keine Regelung getroffen.
Ist mit dieser KGE eine Festsetzung der Anwaltskosten des Nebenklägers gegen den Angeklagten möglich?
Liebe Grüße