Das Urteil, ein Vergleich oder Beschluss werden immer im KFB als Grundlage angegeben. In wie weit gebt ihr an, ob das Urteil zB gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, ob der Gegner auch Sicherheit leisten kann etc.
Urteil als Grundlage für KFB
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Stefan35347 -
20. Juni 2017 um 09:24
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Ich übernehme die Angaben zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus dem Urteil "1:1" in den KFB.
Lediglich dann, wenn sich aus der Akte ergibt, dass das Urteil Rechtskraft erlangt hat, nehme ich stattdessen diese Tatsache in den KFB auf.
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Ich übernehme die Angaben zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus dem Urteil "1:1" in den KFB. Lediglich dann, wenn sich aus der Akte ergibt, dass das Urteil Rechtskraft erlangt hat, nehme ich stattdessen diese Tatsache in den KFB auf.
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Ich übernehme die Angaben zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus dem Urteil "1:1" in den KFB. Lediglich dann, wenn sich aus der Akte ergibt, dass das Urteil Rechtskraft erlangt hat, nehme ich stattdessen diese Tatsache in den KFB auf.
Gibt es da denn Alternativen??
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Schickt Ihr dem Gegner auch immer die Kostenrechnung mit? (§ 104 ZPO)
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Ich übernehme die Angaben zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus dem Urteil "1:1" in den KFB. Lediglich dann, wenn sich aus der Akte ergibt, dass das Urteil Rechtskraft erlangt hat, nehme ich stattdessen diese Tatsache in den KFB auf.
Gibt es da denn Alternativen??
Nein, laut KG Berlin schon seit 1984 nicht.
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Schickt Ihr dem Gegner auch immer die Kostenrechnung mit? (§ 104 ZPO)
Habe ich immer so gemacht. Ist ja kein Mehraufwand.
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Zur Kostenrechnung:
Ich schicke die immer mit, bei Kollegen gab es eine Zeit lang mal jede Menge Erinnerungen und sof. Beschwerden, weil die KR nicht dabei waren und die Anwälte dann die Berechnung nicht nachvollziehen konnten bzw. dachten, wir hätten das vergessen. Nach Erläuterung wurden die RM zwar zurückgenommen, aber ich spare mir dadurch die ständige Wiedervorlage der Akten.
Zur SIL:
Die übernehme ich auch immer 1:1 so, wie es im Urteil steht.
LG Nala
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