Fiskuserbrecht bei türkischem Staatsbürger?

  • Moin erstmal, habe einen Antrag der Bundesagentur für Arbeit. Es wird beantragt das Fiskuserbrecht festzustellen, da sich keine Erben ermitteln lassen.

    Erblasser ist türkischer Staatsangehöriger, letzter Wohnort im Bezirk.

    Geht das überhaupt? - Sorry falls es ne dumme Frage ist, hatte ich bisher noch nie.


    Gruß

    de Insulaner

  • Da ist das deutsch-türkische Konsularabkommen von 1929 zu beachten, § 14 der Anlage:

    "Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zurzeit seines Todes angehörte.

    Die erbrechtlichen Verhältnisse in Ansehung des unbeweglichen Nachlasses bestimmen sich nach den Gesetzen des Landes, in dem dieser Nachlass liegt, und zwar in der gleichen Weise,wie wenn der Erblasser zurzeit seines Todes Angehöriger dieses Landes gewesen wäre."

  • klar weiß ich dass es eine Nachlassspaltung gibt. Ich habe aber noch nie einen Erbschein erteilt, in dem ich bezüglich des beweglichen Vermögens den Staat Türkei und bezüglich des unbeweglichen Nachlasses die BRD eingesetzt hätte. Daher wollte ich hier konkret wissen:

    Hatte jemand den Fall?

    Wie sah die Fiskusfeststellung aus? Darf ich die machen oder ist das nicht meine Zuständigkeit?

    Danke im Voraus

  • klar weiß ich dass es eine Nachlassspaltung gibt. Ich habe aber noch nie einen Erbschein erteilt, in dem ich bezüglich des beweglichen Vermögens den Staat Türkei und bezüglich des unbeweglichen Nachlasses die BRD eingesetzt hätte. Daher wollte ich hier konkret wissen:

    Hatte jemand den Fall?

    Wie sah die Fiskusfeststellung aus? Darf ich die machen oder ist das nicht meine Zuständigkeit?

    Danke im Voraus

    Bist Du Dir sicher, dass der türkische Fiskus erbt?
    Bist Du für die Erteilung des diesbezüglichen Erbscheins überhaupt "zuständig"?
    Nach dem deutsch-türkischen Konsularvertrag sind die türkischen "Erbscheine" in Deutschland anzuerkennen.
    Gibt es schon einen türkischen "Erbschein"?

  • Genau das sind ja meine Fragen, denn ich weiß erst mal nur: Erben wurden nicht ermittelt und sind nicht bekannt. Der Erblasser war türkischer Staatsbürger.

    Es wird der Antrag gestellt Fiskuserbrecht festzustellen.

    (Ich weiß dass es bei türkischen Nachlässen im Erbscheinverfahren Nachlassspaltung gibt und entsprechend Immobilien nach deutschem und bewegliches Vermögen nach türkischem Erbrecht vererbt wird.)

    Ich weiß nicht, ob es in der Türkei überhaupt ein Fiskuserbrecht gibt und wo ich das finde.
    Ich weiß nicht wer das entsprechend festzustellen hat.
    Ich hab nur die Akte bekommen und bin nun unsicher was zu tun ist, wo ich das nachlesen kann.

  • Ich weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt (die im Forum auch schon diskutiert wurden), aber für mich ergeben sich aus dem Konsularvertrag folgende Zuständigkeiten:

    a) Immobilien in Deutschland/meinem Gerichtsbezirk: meine Zuständigkeit + deutsches Erbrecht

    b) Rest: türkische Zuständigkeit

    Habe entsprechend folgenden Erbschein erteilt:

    Der türkische Staatsangehörige
    xxxx
    ist in Anwendung deutschen Rechts kraft Rückverweisung hinsichtlich des inländischen unbeweglichen Vermögens von
    ....
    beerbt worden.

    Hinsichtlich des übrigen Nachlasses habe ich die Beteiligten entsprechend den Bestimmungen des Konsularvertrags an das türkische Konsulat verwiesen.

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