Hallo allerseits,
darf der Grundstückseigentümer alleine der Veräußerung des auf seinem Grundstück lastenden Erbbaurechts zustimmen, wenn
a) er nur Vorerbe ist (in meinem Fall nicht befreit)
b) er unter Testamentsvollstreckung steht?
a) er nur Vorerbe ist (in meinem Fall nicht befreit)
b) er unter Testamentsvollstreckung steht?
Habe bisher unterschiedliche Auffassungen gefunden... Vielleicht kann ja jemand helfen .