Einziehung Erlös Versteigerung

  • Hallo,
    ich habe als Rpfl'in beim AG folgendes Problem:
    PKW wurde auf Anordnung des AG notveräußert. Den Erlös hat der GVZ nach Abzug seiner Auslagen an die Gerichtskasse überwiesen. Dazu befindet sich eine entsprechende Zahlungsanzeige in der Akte.

    Nach der Notveräußerung wurde der Gegenstand bzw. der diesbezügliche Erlös durch rechtskräftiges Urteil eingezogen.
    Nun bekomme ich die Akte von der StA vorgelegt m. d. Bitte den Erlös als Verfall zu buchen.

    Was muss ich denn da machen und bin ich überhaupt zuständig (oder StA)? Es ist keine Jugendstrafsache! Hatte noch nie damit zu tun. Aus dem HRP werde ich nicht schlau.

    :gruebel: Kann mir jemand helfen?

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