Keine Grundbuchberichtigung ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Hallo ZVGler!

    Eine GmbH hat ihr Meistgebot nicht belegt und die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt. Der Erlösanteil für uns war so gering, dass wir auf die Einragung einer Sicherungshypothek zu unseren Gunsten verzichtet haben. Ein Insolvenzverfahren über die GmbH (Ersteherin) wurde zwischenzeitlich mangels Masse abgewiesen und die GmbH liquidiert.

    Durch den Zuschlag ist das Eigentum ja bereits auf die GmbH als Ersteherin übergegangen und unsere Grundschuld ist erloschen. Das Zwangsversteigerungsgericht erklärt nun aber (was meines Erachtens formell nicht in Ordnung ist), dass es die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich Eigentümer und dinglicher Berechtigter nicht veranlasst, solange die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird. Da die GmbH als tatsächliche Eigentümerin nicht mehr existiert, wird nie jemand die Grunderwerbsteuer erbringen und das Grundbuch, das öffentlichen Glauben genießt, wird ewig falsch sein.

    Wir haben lediglich das Problem, dass wir den Fall nicht archivieren können, solange eine Grundschuld für uns im Grundbuch steht, auch wenn diese faktisch gar nicht mehr existiert. Darf das Zwangsversteigerungsgericht die Berichtigung des Grundbuchs mangels Zahlung der Grunderwerbsteuer verweigern? :gruebel:

  • Wie kann die GmbH liquidiert sein (also Liquidation abgeschlossen), wenn noch das Grundstück vorhanden ist? Und dies kann ja auch, je nach Höhe des Gebots und Verkehrswert, durchaus werthaltig sein.

    Ohne Verzicht hätte die Wiederversteigerung betrieben werden können.

    War das Grundstück dem Insolvenzgericht bekannt?
    War es dem Handelsregister bekannt?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich bin davon ausgegangen, dass die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung nur für die rechtsbegründende Eintragung des Eigentumswechsels nach Auflassung gilt (dann wird das Grundbuch ja nicht unrichtig), nicht aber für die deklaratorische Berichtigung nach bereits erfolgtem Eigentumsübergang durch Zuschlag.

    Wird eine Wiederversteigerung bei Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer durchgeführt, obwohl im Grundbuch noch immer der alte Eigentümer steht und keine Sicherungshypothek eingetragen ist?

  • Zur Frage der Unbedenklichkeitsbescheinigung (auch für den Fall der Nichtzahlung des Meistgebots) siehe Stöber, Anm. 2.4 zu§ 130 ZVG.

    Auch bei der Eintragung des Eigentumswechsel bei Nichtzahlung des Meistgebots ist eine steuerliche UB erforderlich.

    Bei Wiederversteigerung - kein Problem - siehe Anm. 2.11 zu § 133 ZVG, Stöber (Erlass des Niedrs. Ministers der Finanzen (erstreckt auf alle BL).

    Bei anderer Art der Versteigerung - Problem des Gläubigers zur Beschaffung der UB.

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    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • :dankescho

    Dann gibt es offenbar keine Möglichkeit für uns, aus dem Grundbuch zu verschwinden, um nicht in ferner Zukunft deswegen behelligt zu werden, wenn die Kreditakten eventuell bereits vernichtet wurden. Eine Verzicht auf unsere Grundschuld ist ja auch nicht möglich, da es die Grundschuld ja eigentlich gar nicht mehr gibt. Unschön! :(

  • Keine Angst - der Staat (als Gläubiger der Verfahrenskosten und der nicht gezahlten Grunderwerbsteuer!) sorgt erfahrungsgemäß in der Regel dafür, dass es bald zu einer Wiederversteigerung kommt.

    EDIT: Nicht vergessen: Voreintragung ist bei Wiederversteigerung nicht erforderlich, § 133 Satz 1 (2. HS) ZVG.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Naja, wenigstens die Verfahrenskosten müssten durch die Sicherungsleistung gedeckt sein oder was passiert damit? Oute mich mal hier als DAU.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Da macht die Wiederversteigerung schon Sinn, zumal in der Regel kein neues Gutachten nötig ist, somit die Kosten überschaubar sind. Wenn dann aber ein Mehrerlös rauskommt wird es bei der Verteilung lustig :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Also unsere Kasse hat im Leben noch keine Zwangsversteigerung beantragt, auch nicht das FA, dass für die Grunderwerbssteuer zuständig ist. Aber Hoffnung liegt auf der Gemeinde. Denn es wird ja auch keine Grundsteuer gezahlt.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Es steht doch jedem frei, das selbst zu entscheiden. Als Gläubiger da auf einen anderen Gläubiger zu hoffen, kann halt auch schiefgehen.

    Der Bank war es vorher ja offensichtlich auch nicht wichtig genug, sonst könnten die jetzt selbst aus der Forderungsübertragung die Wiederversteigerung betreiben und so zu dem von ihr nun doch gewollten Ergebnis zu kommen.

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  • Naja, wenigstens die Verfahrenskosten müssten durch die Sicherungsleistung gedeckt sein oder was passiert damit? Oute mich mal hier als DAU.

    Das war früher mal so. Die SL beträgt 10% des Verkehrswertes, egal, ob die Verfahrenskosten deutlich drüber oder drunter liegen.
    Hinzu kommt, dass die SL erstmal im Termin beantragt werden muss (dazu gibt der Thread nichts her).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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