Hallo ZVGler!
Eine GmbH hat ihr Meistgebot nicht belegt und die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt. Der Erlösanteil für uns war so gering, dass wir auf die Einragung einer Sicherungshypothek zu unseren Gunsten verzichtet haben. Ein Insolvenzverfahren über die GmbH (Ersteherin) wurde zwischenzeitlich mangels Masse abgewiesen und die GmbH liquidiert.
Durch den Zuschlag ist das Eigentum ja bereits auf die GmbH als Ersteherin übergegangen und unsere Grundschuld ist erloschen. Das Zwangsversteigerungsgericht erklärt nun aber (was meines Erachtens formell nicht in Ordnung ist), dass es die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich Eigentümer und dinglicher Berechtigter nicht veranlasst, solange die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird. Da die GmbH als tatsächliche Eigentümerin nicht mehr existiert, wird nie jemand die Grunderwerbsteuer erbringen und das Grundbuch, das öffentlichen Glauben genießt, wird ewig falsch sein.
Wir haben lediglich das Problem, dass wir den Fall nicht archivieren können, solange eine Grundschuld für uns im Grundbuch steht, auch wenn diese faktisch gar nicht mehr existiert. Darf das Zwangsversteigerungsgericht die Berichtigung des Grundbuchs mangels Zahlung der Grunderwerbsteuer verweigern?