Umschreibung Vollstreckungsklausel

  • wenn bei einer vollstreckbaren Grundschuld die Grundschuld an eine andere Bank abgetreten wird, der bestellende Eigentümer aber gleich bleibt, ist dann die Vollstreckungsklausel in dinglicher und persönlicher Hinsicht umzuschreiben oder nur in persönlicher Hinsicht ?

  • wenn bei einer vollstreckbaren Grundschuld die Grundschuld an eine andere Bank abgetreten wird, der bestellende Eigentümer aber gleich bleibt, ist dann die Vollstreckungsklausel in dinglicher und persönlicher Hinsicht umzuschreiben oder nur in persönlicher Hinsicht ?


    Je nachdem was beantragt ist ;)

    Oder genauer gesagt:
    Die Klausel für die Ansprüche aus der Grundschuld kann nur dinglich umgeschrieben werden (hier: Gläubigerseits, Eigentümer bleibt laut SV ja gleich).
    Die Klausel für die Ansprüche aus einer etwaigen persönlichen Haftungsübernahme kann nur persönlich umgeschrieben werden (hier: Gläubigerseits, Schuldner bleibt laut SV ja gleich).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Danke !
    Könntest Du mir einen Formulierungsvorschlag machen, wenn dinglich und persönlich umgeschrieben wird. Vielen Dank !


    [Alte Klausel einziehen, Ausfertigungsformel] und wird dem [Neugläubiger] wegen des dinglichen Anspruchs (Ziff. x der Urkunde) und des persönlichen Anspruchs (Ziff. y der Urkunde) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den in der Urkunde genannten Schuldner erteilt.
    Gründe: ...

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!