Hallo zusammen,
ein deutscher Notar legt mir einen von ihm in englischer Sprache verfassten Kaufvertrag vor und fügt diesem eine einfache Kopie einer Übersetzung bei. Bei der Übersetzung fehlen die ersten Seiten mit dem Vertretungsnachweis u.a., ferner ist diese auch nicht mit der Originalurkunde verbunden. Sehe ich es richtig, dass ich hier eine vollständige, mit der Originalurkunde verbundene Übersetzung verlangen kann, bei der die Unterschrift des Übersetzers (in einem anderen Bundesland allgemein vereidigt) öffentlich beglaubigt ist???
(Mein Englisch halte ich für diesen komplexen Kaufvertrag für nicht ausreichend, obwohl ich es sinnmäßig verstehe).