Hallo,
ich bin neu im Forum und es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Es geht um folgenden Fall:
Ein Angehöriger i.S.v. § 79 II Nr.2 ZPO vertritt seinen Bruder vor Gericht. Dieser möchte nun eine Entschädigung für Verdienstausfall und Fahrtkosten bekommen.
1. Ist § 22 JVEG überhaupt auf Prozessbevollmächtigte nach § 79 ZPO anwendbar?
2. Kann der Prozessbevollmächtigte dann einen Verdienstausfall im Rahmen seiner Selbstständigkeit geltend machen, obwohl er zeitgleich Rechtsreferendar ist?
Laut Sitzungsprotokoll war nur der Prozessbevollmächtigte, aber nicht sein Bruder anwesend.
Schon mal vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Amalia