Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit der Aufwandspauschale in einem verbundenen Verfahren?
Ein und derselbe Verfahrensbeistand wurde für das gleiche Kind bestellt für das Sorgerechtserfahren und das Umgangsrechtsverfahren. Nach der Bestellung und vor der mündlichen Verhandlung verbindet der Richter das Verfahren. Im Termin kommt zu einer Vereinbarung. Bekommt der Verfahrensbeistand lediglich eine Aufwandspauschale oder für jede Bestellung jeweils eine Pauschale? Gibt es bereits Rechtsprechung zu diesen Fällen?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!