In dem Verfahren wegen Sorgerecht beantragt der Verfahrensbeistand eine weitere Vergütung wegen Regelung Umgang.
Aus dem Protokoll ergibt sich: Zunächst möchten wir probieren, den Umgang im Wechselmodell fortzuführen, beginnend ab ...... Diese Vereinbarung soll nicht vollstreckbar sein.
Der Verfahrensbeistand wird über den Gegenstand Umgang mit den Eltern gesprochen haben, sonst wäre das auch nicht Inhalt des Protokolls geworden. Mich stört die Formulierung, möchten wir probieren.
Löst diese Formulierung trotzdem eine erneute Gebühr aus?
Edit:
Verschoben.
Ulf, Admin