Guten Morgen,
ich habe hier eine Anmeldung der Auflösung einer KG.
Angemeldet wurden die Auflösung und die Bestellung der Liquidatoren, sowie das Ausscheiden eines Kd wegen Tod. Für diesen Kd treten die Erben(3 Stück zu gleichen Teilen) ein und diese haben einen Vertreter nach § 146 I 2 HGB bestellt. Die rechtlichen Grundlagen sind soweit klar.
Ich weiss nur nicht ob und wie ich das eintragen soll? Die Erben treten als Gemeinschaft in den Erbteil ein und müssen eben diesen Vertreter bestellen. Weder ich noch die Kollegen hatten jemals so einen Fall und die Technik macht das nicht mit (Regisstar).
Hat jemand einen Tipp ?
Danke und noch gutes Schwitzen.
LG