trennbare Verfügung

  • Hallo, ich bin mir immer sehr unsicher, wann ich in einem gemeinschaftlichen Testament die Verfügungen trennen kann.
    Mir liegt folgendes Testament vor:
    Sollte ich der Ehemann a zuerst versterben, soll meine Ehefrau b Vorerbin werden. Nacherbe und gleichzeitig Erbe von Frau b ist unser gemeinsamer Sohn c.
    Sollte ich, Frau b zuerst versterben, soll mein Ehemann a Alleinerbe werden. Sollte ich Ehemann a dann als letzter versterben, soll mein Sohn c Alleinerbe werden.

    Verstorben ist nun die Ehefrau b. Sie hinterlässt den Ehemann a, den Sohn c und einen Sohn d aus der ersten Ehe. Mein Gedanke war nun, nur den Satz "Sollte ich, Frau b zuerst versterben..." zu eröffnen. Bin mir aber total unsicher :confused:.
    Vielen Dank an die erfahrenen NachlassRPFL für die Hilfe :)

  • Hallo, ich bin mir immer sehr unsicher, wann ich in einem gemeinschaftlichen Testament die Verfügungen trennen kann.
    Mir liegt folgendes Testament vor:
    Sollte ich der Ehemann a zuerst versterben, soll meine Ehefrau b Vorerbin werden. Nacherbe und gleichzeitig Erbe von Frau b ist unser gemeinsamer Sohn c.
    Sollte ich, Frau b zuerst versterben, soll mein Ehemann a Alleinerbe werden. Sollte ich Ehemann a dann als letzter versterben, soll mein Sohn c Alleinerbe werden.

    Verstorben ist nun die Ehefrau b. Sie hinterlässt den Ehemann a, den Sohn c und einen Sohn d aus der ersten Ehe. Mein Gedanke war nun, nur den Satz "Sollte ich, Frau b zuerst versterben..." zu eröffnen. Bin mir aber total unsicher :confused:.
    Vielen Dank an die erfahrenen NachlassRPFL für die Hilfe :)

    Ich würde das eröffnen und verkünden.

  • Hallo, ich bin mir immer sehr unsicher, wann ich in einem gemeinschaftlichen Testament die Verfügungen trennen kann.
    Mir liegt folgendes Testament vor:
    Sollte ich der Ehemann a zuerst versterben, soll meine Ehefrau b Vorerbin werden. Nacherbe und gleichzeitig Erbe von Frau b ist unser gemeinsamer Sohn c.
    Sollte ich, Frau b zuerst versterben, soll mein Ehemann a Alleinerbe werden. Sollte ich Ehemann a dann als letzter versterben, soll mein Sohn c Alleinerbe werden.

    Verstorben ist nun die Ehefrau b. Sie hinterlässt den Ehemann a, den Sohn c und einen Sohn d aus der ersten Ehe. Mein Gedanke war nun, nur den Satz "Sollte ich, Frau b zuerst versterben..." zu eröffnen. Bin mir aber total unsicher :confused:.
    Vielen Dank an die erfahrenen NachlassRPFL für die Hilfe :)

    Der dem in rot gehaltenen Passus nachfolgende Satz ist keine Verfügung der Ehefrau. Zudem ist ist D nur ein Sohn der Ehefrau, aber nicht des Ehemannes, so dass D außer seiner Enterbung auch nichts zu interessieren hat. Der blaue Passus ist ebenfalls eine Verfügung der Ehefrau, die aufgrund ihres Erstversterbens lediglich gegenstandslos geworden ist.

    Im Übrigen würde ich den Umfang der Eröffnung vom Umfang der Bekanntgabe trennen. Dadurch lösen sich manche Probleme von selbst. Ich würde insgesamt eröffnen, aber nur den roten Passus mitteilen.

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