Hallo, ich bin mir immer sehr unsicher, wann ich in einem gemeinschaftlichen Testament die Verfügungen trennen kann.
Mir liegt folgendes Testament vor:
Sollte ich der Ehemann a zuerst versterben, soll meine Ehefrau b Vorerbin werden. Nacherbe und gleichzeitig Erbe von Frau b ist unser gemeinsamer Sohn c.
Sollte ich, Frau b zuerst versterben, soll mein Ehemann a Alleinerbe werden. Sollte ich Ehemann a dann als letzter versterben, soll mein Sohn c Alleinerbe werden.
Verstorben ist nun die Ehefrau b. Sie hinterlässt den Ehemann a, den Sohn c und einen Sohn d aus der ersten Ehe. Mein Gedanke war nun, nur den Satz "Sollte ich, Frau b zuerst versterben..." zu eröffnen. Bin mir aber total unsicher .
Vielen Dank an die erfahrenen NachlassRPFL für die Hilfe