Mahlzeit!
Ich habe hier ein Verfahren, dass kurz vor der Feststellung des Fiskuserbrecht steht. Zum Nachlass gehört ein Grundstück im Alleineigentum der Erblasserin. Alle bekannten Erben der II. Erbordnung (I. Erbordnung ist nicht vorhanden) haben ausgeschlagen. Ich bereite gerade die Feststellung des Fiskuserbrecht vor. Mir fehlen noch einige Personenstandsurkunden von vorverstorbenen Miterben, die ich innerhalb der Verwandtschaft angefordert habe, bzw. selbst beim Standesamt anfordern werde. Größere Probleme dabei erwarte ich ehrlich gesagt nicht.
Soweit ist also alles klar.
Jetzt habe ich vom Wasserversorger einen Antrag nach §1961 BGB liegen. Der Versorgungsvertrag soll gekündigt werden. Ich würde nur ungern -so kurz vor Feststellung des Fiskuserbrechts- die Nachlaßpflegschaft anordnen wollen. Barnachlass ist im Übrigen nicht vorhanden.
Was meint ihr?
Grüße Döner