Hallo liebe Kollegen.
Mir liegt ein notarielles Testament vor, wonach der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Miterben zum TV ernannt wurde.
Der Erblasser ordnete an, dass, für den Fall, dass der zunächst berufene TV das Amt nicht annimmt, durch das Nachlassgericht ein TV zu bestellen ist.
Der laut Testament zum TV Berufene hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er das Amt nicht annehme. Nun hat er seine Meinung jedoch geändert (er hat nach rechtlicher Beratung und Rücksprache mit den Erben festgestellt, dass die Angelegenheit nun doch nicht so schwierig ist) und das Amt mir gegenüber angenommen.
Die Annahme bzw. die Ablehnung des Amtes sind ja unwiderruflich.
Ich möchte jedoch, dass im Ergebnis er TV ist, da die Verstorbene sich ja ihn zum TV wünschte und daran wohl, nachdem er seine Meinung geändert hat und nun zur Aufnahme des Amtes bereit wäre) festhalten würde.
Kann ich ihn -trotz zunächst erfolgter Ablehnung- gemäß § 2200 BGB zum TV ernennen aufgrund im Testament enthaltenen Ersuchens?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.