Erforderlichkeit von Kopien, wenn direkt Abberufung beantragt

  • Hallo zusammen,ich habe einen KfA vorliegen, bei dem der Rechtsanwalt Kopierkosten beantragt.Mein Problem: Er wurde am 04.11. als Pflichtverteidiger bestellt und erhielt gleichzeitig mit dem Beschluss die Akte zur Einsichtnahme. Daraufhin stellte er fest, dass Interessenkollision vorliegt und beantragte die Abbestellung.M.E. wären die Kopien somit nicht notwendig gewesen. Schließlich wird ja zuerst geprüft, ob Interessenkollision vorliegt, bevor das Tätigwerden beginnt.RA sieht das natürlich anders. Er war am 10.11. (als Akte einging) nicht im Haus und die Akte wurde direkt an diesem Tag zurück gesandt. Ihm selbst war ein Aktenstudium erst am 14.11. möglich, weil er abwesend war. Dummerweise ist das Anschreiben zur Aktenrückgabe von ihm unterschrieben.Außerdem meinte er, dass die Interessenkollision schließlich nur seiner Meinung nach vorlag. Das Gericht hätte das ja anders sehen können. Oder es hätte Nachfragen gegeben, dann hätte er auch die Kopien benötigt.Was meint ihr dazu? Es handelt sich um 25,30 EUR netto.

  • Wie Du wohl an der Sprachlosigkeit hier im Forum erkennen kannst: Man kann es sicher so oder so sehen, auch wenn ich schon aus praktischen Erwägungen eher der Anwaltssicht näherstehe.

    Aber muss man das wegen 25,30 € wirklich durchexerzieren?! Oder nicht einfach festsetzen und sich wichtigeren Dingen widmen? ;)

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Hllo, wie soll der RA denn eigentlich ohne Kopien aus der Akte nachweisen, dass eine Interessenkollision vorgelegen hat, wenn es darauf mal ankommt. Also wird er kopieren müssen.
    Im Übrigen: Wenn man betriebswirtschaftlich denkt, setzt man die 25,30 € fest. Alle, die sonst in Zukunft mit der Sache noch befasst werden würden, werden dankbar sein.

  • Hllo, wie soll der RA denn eigentlich ohne Kopien aus der Akte nachweisen, dass eine Interessenkollision vorgelegen hat, wenn es darauf mal ankommt. Also wird er kopieren müssen.
    Im Übrigen: Wenn man betriebswirtschaftlich denkt, setzt man die 25,30 € fest. Alle, die sonst in Zukunft mit der Sache noch befasst werden würden, werden dankbar sein.


    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!