Vereine erstellen jährlich Rechnungslegung

  • Sollte es dieses Thema schon geben, bitte verlinken, ich habe über Suchmaschine Verein und jährliche Rechnungslegung keinen Treffer gehabt.

    Zur Frage:

    Die Betreuungsvereine in unserem Gerichtsbezirk haben es sich "zur Gewohnheit" gemacht, die jährliche Rechnungslegung beim Gericht zur Prüfung einzureichen.

    Sie bestehen auf Prüfung, mit der Begründung, dass der Zeitraum zu lang wird, Mitarbeiter ausscheiden, wechseln usw. und sie nicht für ausgeschiedene Mitarbeiter rückwirkend Rechnungslegungen erstellen können .....
    warum auch immer


    Laut Gesetz sind Betreuervereine von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Statistisch, denke ich mal, zählt es nicht und durch die Anhäufung der jährlichen Rechnungslegungen durch Vereine steigt der Anfall der Prüfungen bei mir enorm, soll heißen die zusätzliche Belastung ärgert mich langsam. Zumal auch bei Ende der Betreuung ganz oft Entlastungserklärungen von den Betreuten oder Erben für den Zeitraum der Betreuung kommen.

    Gibt es "diese Problematik" in anderen Gerichten auch?

    Wie wird es gehandhabt?

  • Bei einem Betreuerwechsel wird ohnehin eine RL fällig, auch wenn die Betreuung bei demselben Verein bleibt. Daher zieht dieses Argument nicht ganz.

    Aber per se jährliche RL? Damit es später nicht so aufwendig wird? Da würde ich auch nicht mitmachen!
    Und warum soll dann nur die Befreiung von der RL-Pflicht nicht gelten? Was ist mit den anderen Befreiungen? Vielleicht stellt sich der Rechtspfleger dann auf den Standpunkt, den Verein komplett wie einen nicht befreiten Betreuer zu behandeln (ich weiß, das würde noch mehr Arbeit machen, nur als Gedankenanstoß)

  • Hier hatte auch mal eine Vereinsbetreuerin die Idee. Die Kollegen haben ihr dann geschrieben, dass sie gerne jährlich eine RL erstellen kann, sie aber kein Recht darauf hat, dass diese vom Gericht auch geprüft wird. Sie hat dann keine mehr eingereicht.

  • Eine solche Rechnungsprüfung ist vom Gesetz schlicht und einfach nicht vorgesehen. Aus bekannten Gründen sind die Vereine aber sicher gut beraten, wenn sie intern solche jährlichen Rechnungslegungen erstellen. Bei Gericht haben diese Rechnungslegungen aber nichts verloren.

  • Ich rate auch befreiten Betreuern an, direkt mit der Erstellung der Rechnungslegung anzufangen, damit man in zehn Jahren nicht über fehlende Belege oder die eigene Vergesslichkeit stolpert.
    Einen Betreuungsverein mit dem in #1 geschilderten Ansinnen hatte ich auch mal. Ich habe - wie hier schon gesagt wurde - mitgeteilt, dass ich die Unterlagen zur Kenntnis und zur Akte (soweit sie in der Akte zu verbleiben haben) nehme. Nachweise und Belege schicke ich zurück. Eine abschließende Prüfung findet nicht statt, diese erfolgt erst bei Ende der Betreuung, Betreuerwechsel.
    Aber ich überblättere die Einnahmen und Ausgaben. Fällt mir was auf, kann ich schon mal meckern. Machen Rpfl. doch so gerne. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Eine solche Rechnungsprüfung ist vom Gesetz schlicht und einfach nicht vorgesehen. Aus bekannten Gründen sind die Vereine aber sicher gut beraten, wenn sie intern solche jährlichen Rechnungslegungen erstellen. Bei Gericht haben diese Rechnungslegungen aber nichts verloren.

    :daumenrau


    Um dies zu verdeutlichen, sollten die Rechnungslegungen an den Betreuungsverein zurückgesandt werden.

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