Ich soll auf Ersuchen des Prozessgerichts für die Antragstellerin einer einstweiligen Verfügung vorm LG ein Verfügungs- und Belastungsverbot ins Grundbuch eintragen. Entsprechendes Ersuchen liegt mir vor.
Antragstellerin ist eine xyz SE mit Sitz in einer großen deutschen Stadt.
Das ist doch keine juristische Person, für die ich etwas ins Grundbuch eintragen kann oder liege ich so daneben ?