Nachweis der Erbfolge bei bedingter Erbeinsetzung

  • Hallo zusammen,

    der Erblasser E hat ein Testament errichtet wonach er seine Schwestern S1, S2 und S3 zu Erben (je 1/3) einsetzt, falls er unverheiratet verstirbt.
    Ersatzerben sind die jeweiligen Abkömmlinge.

    Nun treten die Schwestern bzw. deren Abkömmlinge als Erben in der mir vorliegenden Urkunde auf.
    Als Nachweis der Verfügungsmacht von S2 und S3 wurde das bereits erwähnte Testament samt Eröffnungsniederschrift vorgelegt.
    S1 ist vorverstorben; Ersatzerbe ist deren einziges Kind K. K's Erbenstellung wurde durch einen Teil-Erbschein (Erbteil 1/3) nachgewiesen.

    Nun frage ich mich, wie mir die Tatsache "unverheiratet verstorben" nachgewiesen werden muss.
    Ist denke die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung ist ausreichend.
    Könnte man hierfür auch die im Erbscheinsantrag von K enthaltene eidesstattliche Versicherung verwenden?


    Liebe Grüße

  • Verstehe ich den Sachverhalt richtig? Denn wenn es bereits einen Erbschein nach E (Teilerbschein zu 1/3 für K) gibt, dann hat das Nachlassgericht doch schon geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass E nicht verheiratet war. Da die Einsetzung von S1, S2 und S3 von der Verheiratung abhing, ist es insoweit ja egal, ob Teilerbschein (also schon der Teil-Erbschein nach E, oder?) oder nicht.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Verstehe ich den Sachverhalt richtig? Denn wenn es bereits einen Erbschein nach E (Teilerbschein zu 1/3 für K) gibt, dann hat das Nachlassgericht doch schon geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass E nicht verheiratet war. Da die Einsetzung von S1, S2 und S3 von der Verheiratung abhing, ist es insoweit ja egal, ob Teilerbschein (also schon der Teil-Erbschein nach E, oder?) oder nicht.

    Wenn es diesen Teilerbschein nach E gibt, dann reicht es, da in diesem Falle das Nachlassgericht die Sache geprüft hat.

    Sollte der Erbschein nach S1 erteilt sein, so kannst du dich mit der Sterbeurkunde begnügen, dort steht ja ledig. Eine eV aller Erben würde ich nicht verlangen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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