Hallo zusammen,
der Erblasser E hat ein Testament errichtet wonach er seine Schwestern S1, S2 und S3 zu Erben (je 1/3) einsetzt, falls er unverheiratet verstirbt.
Ersatzerben sind die jeweiligen Abkömmlinge.
Nun treten die Schwestern bzw. deren Abkömmlinge als Erben in der mir vorliegenden Urkunde auf.
Als Nachweis der Verfügungsmacht von S2 und S3 wurde das bereits erwähnte Testament samt Eröffnungsniederschrift vorgelegt.
S1 ist vorverstorben; Ersatzerbe ist deren einziges Kind K. K's Erbenstellung wurde durch einen Teil-Erbschein (Erbteil 1/3) nachgewiesen.
Nun frage ich mich, wie mir die Tatsache "unverheiratet verstorben" nachgewiesen werden muss.
Ist denke die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung ist ausreichend.
Könnte man hierfür auch die im Erbscheinsantrag von K enthaltene eidesstattliche Versicherung verwenden?
Liebe Grüße