Erbrecht nach Recht des Bundesstaates Colorado

  • Hallo Kollegen.

    Es wurde ein Erbschein nach dem Erbrecht des Bundesstaates Colorado, USA, beantragt aufgrund eines nach Recht von Colorado erstellten Testamentes.
    Der Erblasser hatte hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt und nahm im Testament eine Rechtswahl hins. des Rechtes von Colorado vor.

    Hiernach soll die Ehefrau Nachlassverwalterin sein. Das gesamte Vermögen wurde ihr vermächtnisweise zugewandt.

    Das Erbrecht von Colorado kennt keine Erbfolge im Sinne des deutschen Rechts. Dort gibt es einen Nachlassverwalter, welcher das Erbe an die jeweiligen Vermächtnisnehmer verteilt.

    Mir kommt es nun merkwürdig vor, einen Erbschein zu erteilen bzw. für den Richter vorzubereiten.

  • Der Erbfall ist 2016 erfolgt.

    Der Verstorbene war am Todestag US-Bürger von Kansas.

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung und der darin getroffenen Rechtswahl hinsichtlich Colorado lebte er aber in Colorado.

  • Der Verstorbene war am Todestag US-Bürger von Kansas.


    Da es in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem 14. Zusatzartikel der Verfassung jeder, der in den Vereinigten Staaten von Amerika geboren ist oder naturalisiert wurde, Bürger der sowohl der Vereinigten Staaten von Amerika als auch des Staates, in dem er seinen Wohnsitz ("residence") hat ist, kann das durchaus wechseln. Da mußt Du wohl Art. 37 EuErbVO heranziehen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Der Erbfall ist 2016 erfolgt.

    Der Verstorbene war am Todestag US-Bürger von Kansas.

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung und der darin getroffenen Rechtswahl hinsichtlich Colorado lebte er aber in Colorado.

    Wurde auch auf die USA insgesamt Bezug genommen? Vielleicht auch nur konkludent? Dann könnte man noch zu einer (wirksamen) Rechtswahl nach Art. 22 i.V.m. Art. 36 Abs. 2 b) EuErbVO zum Recht von Kansas kommen. Ansonsten ist die Rechtswahl wohl unwirksam.

    Warum kommt es hierauf an?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!