Widerruf Löschungsbewilligung, Übertragung der Dienstbarkeit

  • Hallo zusammen.

    Ich stolpere gerade auf den letzten Metern meines Falles über ein kleines (vielleicht ja gar nicht vorhandenes) Problem.
    Folgender Sachverhalt:
    Der Eigentümer beantragt unter Vorlage der Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Berechtigten die Löschung einer Dienstbarkeit.
    Ein paar Tage nach Antragseingang widerruft die Berechtigte die Löschungsbewilligung, weil man übersehen hätte, dass die Dienstbarkeit schuldrechtlich übertragen wurde.

    Bislang bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass der Widerruf als solches unbeachtlich ist. Die Bewilligung ist hier mit Eingang bindend und wirksam geworden (Meikel, Rn. 131 ff zu § 19 GBO). Ich würde die Löschung der Dbk vollziehen. Der Eigentümer hält auch an der Löschung fest.
    Aber ich stolpere gerade über die vermeintliche Übertragung der Dbk. Dazu ist mir nichts Konkretes vorgelegt worden. Aber da diese nur schuldrechtlich erfolgt ist, kann mir diese doch im Hinblick auf die Löschungsbewilligung egal sein, oder?

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