Bruchteilseigentum in Prozent?

  • Irgendwie verstehe ich Notare nicht mehr. Im Grundbuch wird eine Erbengemeinschaft für einen 1/2 Anteil eingetragen. Im nachfolgenden Antrag setzt sich die Erbengemeinschaft auseinander in der Form, das nur ausgewählte Mitglieder in Prozentanteilen die betreffenden Grundstücke erhalten. Das Besondere daran ist, das die Prozentanteile insgesamt wieder 100 Prozent betragen aber die einzelnen Prozentanteile wiederum z.B 57,2, 10,4 oder 5,5 % betragen. dies wird zur Eintragung beantragt, wie gesagt wegen eines 1/2 Anteils an den Grundstücken. Ich habe keine Ahnung wie ich so etwas eintragen soll, zumal § 47 GBO nichts von prozentualen Bruchteilen aussagt. Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben wie ich das ins Grundbuch kriege.

  • 57,2% sind 572/1000. Wenn alle Prozentanteile also (nur) jeweils eine Stelle hinter dem Komma haben, kann man das als Bruchteile von 1000 ausdrücken. Du musst dann noch berücksichtigen, dass es keine Unterbruchteilsgemeinschaften gibt, sodass die 572/1000 (bezogen auf den 1/2 Anteil) als 286/1000 (bezogen auf das ganze Grundstück) einzutragen sind.

  • Neues Problem der Eintragungsfähigkeit. Eingetragen ist eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. 3 davon verkaufen ihre Erbanteile an 2 weitere (quasi dritte) Personen diese erwerben die jeweiligen Erbanteile zu je 1/2 Anteil. Könnte mir jemand mal Eintragungsbeispiele nennen wie ich die Erwerber gemeinsam mit dem verbleibenden Erben in Erbengemeinschaft eintragen kann?

  • Schreib halt "Anstelle von 1.2, 1.3, 1.4: 1.5 und 1.6 zu je 1/2" (zur Eintragung dieser Bruchteilsgemeinschaft s. z.B. Schöner RNr. 964)
    Die bestehende Erbengemeinschaft ist ja bei 1.1 bis 1.4 schon vermerkt.

  • Danke für den Hinweis, hat zufällig jemand die in RN 964 Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Auflage erwähnten Fassungsbeispiele von Haegele aus dem Rpfleger 1968, 178 ? Die Ausgabe ist in den neuen Bundesländern schwer zu finden.

  • Neues Problem der Eintragungsfähigkeit. Eingetragen ist eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. 3 davon verkaufen ihre Erbanteile an 2 weitere (quasi dritte) Personen diese erwerben die jeweiligen Erbanteile zu je 1/2 Anteil. Könnte mir jemand mal Eintragungsbeispiele nennen wie ich die Erwerber gemeinsam mit dem verbleibenden Erben in Erbengemeinschaft eintragen kann?


    Ich würde die Erbengemeinschaft unter lfd. Nr. 2(?) neu vortragen:

    2.1.1 Käufer A
    ...1.2 Käufer B
    ......je zur ungeteilten Hälfte
    ...2 Erbe
    ...in Erbengemeinschaft

  • Danke, habe gerade den Artikel von Venjakob, Rpfleger 1993, 2 gefunden, nach dessen Meinung ist eine Bruchteilsgemeinschaft an Erbanteilen schuldrechtlich möglich, aber nicht eintragungsfähig im Sinne von § 47 GBO. Also haben die Erwerber nur "kleinere" Erbteile der ganzen Erbmasse erworben und sind somit gemeinsam mit dem verbleibenden Erben in das Grundbuch "in Erbengemeinschaft" im Wege der Grundbuchberichtigung einzutragen. Muss dazu die Urkunde der Notarin, die explizit den Erwerb der Erbanteile in Bruchteilseigentum enthält geändert werden?

  • Wie oft ist nun eigentlich schon im Forum darüber diskutiert worden, ob die Bruchteilsgemeinschaft als Untergemeinschaft einzutragen ist? Und wie oft wurde schon darauf hingewiesen, dass dies zu bejahen ist, weil die Gegenmeinung - zudem eine Mindermeinung - unzutreffend ist?

    Der Eintragungsvorschlag von Martin ist völlig zutreffend. Dagegen erschließt sich mir nicht, was die "ungeteilte Hälfte" im Vorschlag von glitzer soll.

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