Hallo zusammen,
ich streite mich in einer aktuellen Fall mal wieder mit einer Bank herum. Ein Darlehen aus 2010 wurde 2013 gekündigt. Gem. Kündigung v. 03.04.2013 wurden rund. 8.500,00 € gefordert. Die Bank hat allerdings eine Forderungsaufstellung erst ab 31.08.2015 vorgelegt, dort werden nur noch rund 4.750,00 € zzgl. Zinsen gefordert. Das Insolvenzverfahren wurde am 04.04.2017 eröffnet.
Die Forderung wurde im ersten PT bestritten, da die Höhe der Forderung und die Berechnung der Zinsen nicht nachvollziehbar ist.
Wir wollen das Verfahren nun abschließen und ich habe die Bank nochmals schriftlich aufgefordert, die Forderungsaufstellung ab Kündigung vorzulegen, aus welcher sich die angemeldeten Beträge nachvollziehen lassen. Die Bank hat mir mit einem sehr bösen Schreiben geantwortet, dass dies nicht zu deren Pflichten gehöre und sie dies auf keinen Fall tun werden.
Generell ist der Gläubiger hier doch in der Nachweispflicht, oder sehe ich das falsch? Ich kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag X zu einem Zeitpunkt 2 Jahre nach Entstehung der Forderung einbuchen und sagen, damit sei es dann getan. Oder bin ich mit meiner Auffassung total daneben?