Forderung aus Darlehen Forderungsaufstellung ab Kündigung

  • Hallo zusammen,

    ich streite mich in einer aktuellen Fall mal wieder mit einer Bank herum. Ein Darlehen aus 2010 wurde 2013 gekündigt. Gem. Kündigung v. 03.04.2013 wurden rund. 8.500,00 € gefordert. Die Bank hat allerdings eine Forderungsaufstellung erst ab 31.08.2015 vorgelegt, dort werden nur noch rund 4.750,00 € zzgl. Zinsen gefordert. Das Insolvenzverfahren wurde am 04.04.2017 eröffnet.

    Die Forderung wurde im ersten PT bestritten, da die Höhe der Forderung und die Berechnung der Zinsen nicht nachvollziehbar ist.

    Wir wollen das Verfahren nun abschließen und ich habe die Bank nochmals schriftlich aufgefordert, die Forderungsaufstellung ab Kündigung vorzulegen, aus welcher sich die angemeldeten Beträge nachvollziehen lassen. Die Bank hat mir mit einem sehr bösen Schreiben geantwortet, dass dies nicht zu deren Pflichten gehöre und sie dies auf keinen Fall tun werden.

    Generell ist der Gläubiger hier doch in der Nachweispflicht, oder sehe ich das falsch? Ich kann doch nicht einfach willkürlich einen Betrag X zu einem Zeitpunkt 2 Jahre nach Entstehung der Forderung einbuchen und sagen, damit sei es dann getan. Oder bin ich mit meiner Auffassung total daneben?

  • Aus Tabellensicht verstehe ich das Problem nicht. Die Forderung ist, aus Gründen wie auch immer, bestritten. Da renne ich dem Gläubiger nicht hinterher, um seinen Anspruch schlüssig zu gestalten, zumal man nicht Anwalt des Gläubigers ist und eine "Mithilfe" die Quotenaussicht der übrigen Gläubiger schmählert.

    Aus Vermögenssicht, insbesondere wegen möglicher Anfechtungsansprüche, ist es natürlich aufklärungswürdig. Nicht ohne Grund wird der Gläubiger hier die Hosen nicht runter lassen wollen (habe es auch schon erlebt, dass Banken ihre Ansprüche nicht geltend gemacht haben, bloß um der Anfechtung zu entgehen). Da wirst Du wohl dem Schuldner auferlegen müssen, die notwendigen Unterlagen (Kontoauszüge, Schreiben, pp) vorzulegen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • In erster Linie geht es uns um die Anfechtung. Wir haben den Gläubiger angeschrieben mit dem Hinweis, dass die Forderung weiterhin bestritten bleibt, sollte er nicht die notwendigen Unterlagen vorlegen und würde somit auch nicht an einer evtl. Quotenausschüttung teilnehmen. In dem Verfahren wird es voraussichtlich keine Quote geben. Wir haben bisher 0,00 € auf dem TH-Konto. Der Schuldner ist Ausländer und spricht so gut wie kein Deutsch. Unterlagen hat er gar keine mehr.

  • Wen wundert es, dass man bei einer Quotenaussicht von 0% keine Unterlagen beibringt, die den Anspruch des Gläubigers begründen und dafür einen Anfechtungsanspruch ebenen?

    Falls der Schuldner dies nicht erhellen kann: Buch zu.

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