Rückzahlung Zeugenvorschuss

  • Hallo.

    Es sind 400,- Euro Zeugenvorschuss eingezahlt worden.
    Partei, die den Zeugenvorschuss eingezahlt hat verliert das Verfahren.
    Verbraucht wurde nichts von dem Zeugenvorschuss, denn der Zeuge hat keinen Antrag eingereicht.

    Bekommt der Einzahler jetzt auf Antrag den vollen Zeugenvorschuss zurück erstattet, obwohl das Verfahren aus seiner Sicht verloren wurde oder bekommt er gar nichts zurück, eben weil er das Verfahren verloren hat?

    Vielen Dank fürs Mitdenken!

  • Ich denke, das hängt davon ab, ob die Partei, die einbezahlt hat, Kläger oder Beklagter war.

    War sie Kläger, dann müsste sie die vollen Gerichtskosten ja bereits einbezahlt haben. Also müsste die Abrechnung der Gerichtskosten und -vorschusszahlungen ergeben, dass sie um 400,- Euro (den Zeugrnvorschuss) zu viel einbezahlt hat und das müsste ihr erstattet werden.

    Handelte es sich dagegen um den Beklagten, dann muss er jetzt die Gerichtskosten tragen, hat aber noch nichts einbezahlt. Dann würde ich diese 400,- Euro auf dessen Gerichtskostenschuld verrechnen (und den dann noch offenen Betrag der Gerichtskosten - falls es einen solchen gibt - aus dem vom Kläger geleisteten Vorschuss entnehmen und verrechnen und die sich ergebenden offenen Beträge im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens berücksichtigen).

    Sehen die Praktiker im Forum das genauso?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich meine, die Verrechnung des KV und etwaige Erstattung eines Überschusses ist Sache des Kostenbeamten. Da für das KFV ohnehin die Gerichtskosten-Rechnung notwendig ist, bekommt die Akte zunächst der Kostenbeamte zu Abrechnung der Gerichtskosten. Diese Abrechnung ist Grundlage für das KFV.

  • So sieht's aus :daumenrau

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