Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und weiß nicht, wie ich damit umzugehen habe.
Das Objekt, was besichtigt werden soll, besteht nur noch aus einer Vorderfront,
welche abgestützt ist, der Rest ist abgerissen. Das Grundstück ist mit
einem Zaun umgeben. Seitens des SV ist Termin anberaumt worden.
Dem Schuldner ist der Besichtigungstermin eine Woche vorher per E-Mail
mitgeteilt worden. Einen Tag - nachmittags gegen 15.00 Uhr - gibt es
einen Anruf d. Sch. mit der Bitte, den Termin aufzuheben, da dieser Termin
nicht wahrgenommen werden kann, da Sch. bereits einen nicht verschieb-
baren Termin bei einem anderen Gericht hat (Nachweis war nicht beigefügt).
Ich habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass es nicht zwingend notwendig ist,
den SV "anzuweisen", diesen Termin aufzuheben. Da ja lediglich nur noch
eine Hausmauer steht und der Rest bereits abgerissen ist, ist m.E. eine
Anwesenheit d. Sch. nicht zwingend erforderlich. Zumal es sich hier um
das zweite Gutachten handelt. Bei dem ersten, der Wertfestsetzung zu Grunde
liegenden Ortstermin, war d. Sch. ebenfalls nicht anwesend. Auch ansonsten
ist der Sch. eher etwas speziell (Beschwerdeeinlegung gegen alles; permanente
Bitte um Fristverlängerung).
Bin ich grundsätzlich überhaupt befugt, den SV anzuweisen, einen Be-
sichtigungstermin aufzuheben? Hat der Sch. überhaupt ein Rechtsmittel
gegen die Anberaumung des Termins? Fragen über Fragen