Einigungs-/Erledigungsgebühr im Ordnungsmittelverfahren

  • Hallo,
    Ich habe einen Vergütungsantrag im Beschwerdeverfahren Ordnungsmittelverfahren wegen Nichteinhaltung der Umgangsvereinbarung durch die Kindsmutter.
    Antragsteller ist der Kindsvater.
    Das AG hat einen Ordnungsmittelbeschluss in Höhe von 100,00 EUR Ordnungsgeld erlassen.
    Gegen diesen Beschluss wurde durch den Verfahrensbevollmächtigten der Kindsmutter Beschwerde eingelegt.
    Vertreter Kindsvater hat Antrag auf kostenpflichtige Zurückweisung der Beschwerde gestellt.
    Nunmehr hat Kindsvater Erledigterklärung abgegeben, da in einem weiteren Umgangsverfahren ein weitere Vergleich geschlossen worden sei, auf dessen Einhaltung nunmehr vertraut wird.

    Jetzt beantrag der der Anwalt neben der Zwangsvollstreckungsgebühr eine Einigungs-/Erledigungsgebühr nach VV 1003,1002 RVG.
    Ich bin der Meinung es gibt keine Einigungsgebühr.

    Einigung über Zwangsgeld ist nicht erfolgt.
    Einigung über Gegenstand in einem anderen Verfahren ist meines Erachtens auch nicht erfolgt, da es sich hier um ein Ordnungsgeldverfahren handelt und ein Vergleich in einem weiteren Umgangsverfahren über den weiteren Umgang geschlossen wurde.
    Erledigungsgebühr ist ohnehin nicht angefallen, da kein Verwaltungsverfahren.

    Liege ich da richtig?

    Der Computer ist eine großartige Erfindung. Es passieren genauso viele Fehler wie früher. Aber niemand ist daran schuld. :wechlach:

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