Hallo,
das Finanzamt fragt immer wieder nach Erben,
seit neustem beantragen Sie eine Nachlasspflegschaft oder die Feststellung des Erbrechts des Fiskus, wenn die Mitteilung rausgeht, dass keine Nachlassvorgänge vorhanden sind.
Als Begründung kommt, dass es aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich ist, dass Erben ermittelt werden bzw. wenn diese nicht ermittelt werden können das Erbrecht des Fiskus festgestellt wird.
Das ist erforderlich, da noch Verwaltungsakte wirksam bekannt gegeben werden müssen.
Ganz ehrlich, wir haben hier in Niedersachsen keine Amtsermittlungspflicht und das Finanzamt schreibt nur, der ist tot und jetzt mach,
ich bin eigentlich nicht gewillt jetzt groß in Ermittlungen einzusteigen.
Hat jemand n Tipp, wie ich das begründen kann?
Es kann doch irgendwie nicht sein, dass wir jetzt anfangen zu ermitteln, bis in die 3. Ordnung oder so, damit das Finanzamt seinen Steuerbescheid zu stellen kann und sein Geld ja eh nicht bekommt.