Anmeldung Mietvorauszahlung

  • Ich habe folgenden Fall:

    Ein Mieter teilt mit, dass er eine Vorauszahlung i.H.v. 19.800 EURO im Jahr 2015 auf die Miete entricht hat, mit dem Hinweis, dass diese Vorauszahlung dem Sonderkündigungsrecht des Ersthers entgegemnsteht. Der Mietvertag und der Zahlungsbeleg wurden eingereicht. Der MV wurde auf Lebenszeit des Mieters abgeschlossen.

    Was macht Ihr im Termin mit dieser Anmeldung?
    Nur vorlesen mit der Anmerkung, dass der Ausschluss des Sonderkündigungsrechtes mit der Streichung der entsprechenden Paragraphen 2007 gestrichen wurde?


    Vielen Dank für Eure Mithilfe.

    Gruß


    Europa

    2 Mal editiert, zuletzt von Europa (10. Juli 2017 um 07:45)

  • Richtig. Ich würde die Anmeldung bekanntgeben. Dann weiß der Interessent worauf er sich einlässt bzw. dann vielleicht vorgeht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki




  • Nur vorlesen ...
    ?

    Nein, denn die Anmeldung ist dem Inhalt nach bekanntzugeben.

    ... und wenn sogar Belege vorgelegt werden, können diese der Form oder dem Inhalt nach sehr interessant sein, ebenso wie die Person des Mieters. Sind Vermieter und/oder Mieter im Termin anwesend, kann man diese auch zum Vertrag usw. befragen.

  • Vorlesen und dabei darauf hinweisen, dass die Anlagen eingesehen werden können.

    (Und das Finanzamt informieren, die könnte das auch interessieren.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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