vollstreckbare Ausfertigung Erbvertrag

  • im Rahmen des zwischen den (nunmehr beide verstorbene) Eltern geschlossenen Erbvertrages erfolgt ein Vermächtnis des Längstlebenden zugunsten einer Tochter.
    Diese verpflichtet sich - unter Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in gleicher Urkunde zu einem Herauszahlungsbetrag an die beiden weiteren Geschwister:
    "Wegen vorstehender Zahlungsverpflichtung unterwerfe ich mich meinen Geschwistern gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen wird bewilligt und beantragt."

    Nunmehr wird, nach Eröffnung, durch eine Schwester Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gestellt. Zuständig ist nach § 797 II 2 ZPO das Gericht.
    Hier auch in Form des Nachlassgericht ?
    Gibt es was besonderes zu beachten ?

    Einmal editiert, zuletzt von tomh (10. Juli 2017 um 10:40)

  • Habe ich das richtig verstanden, dass die beiden Eltern in einem (nur) zwischen ihnen geschlossenen Erbvertrag geregelt haben, dass sich eine dritte Person - die Tochter, die am Abschluss des Erbvertrags nicht beteilgt war - sich der sofortigen ZV unterwirft?

    Halte ich für unwirksam. Und gefährdet wegen § 139 BGB die Wirksamkeit des gesamten Vertrags.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • "unterwerfe ich mich" ...

    Also war die Tochter entweder dabei oder diese Formulierung ist unsinnig. Ich denke, dass Ersteres der Fall ist und der Fragesteller daher lediglich versehentlich von "zwischen den Eltern" geschlossenen Erbvertrag sprach.

  • Sorry für den unklaren Sachverhalt.
    Die Eheleute/Eltern schließen mit allen 3 mit erschienenen Kindern einen Erbvertrag, in welchem nur die Eltern testieren und sich die eine Tochter zur Ausgleichzahlung an die anderen verpflichtet.

    Welche Abteilung des Gerichts ist zuständg ? Wirklich Rechtspfleger oder evtl. sogar UdG Sache ?

    2 Mal editiert, zuletzt von tomh (12. Juli 2017 um 14:06)

  • M.E. der UdG (mittl. Dienst) der Nachlassabteilung

    sorry für die späte Reaktion ... hatte auch mal Urlaub ;)

    Gerade auf den will ich nicht abwälzen .... der macht seit Jahrzehnten nur Nachlasssachen

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