Hallo,
seit sehr langer Zeit hat es mich mal wieder anteilig in die Beratungshilfe verschlagen.
Mich beschäftigt gerade die 7002 Gebühr.
Ich erinnere mich, dass bei reiner Beratung normalerweise keine Post- und Telekommunikation anfällt und bei all meinen Beratungshilfeakten, die ich vertreten musste, war das auch so der Fall.
Jetzt habe ich eine Gebührenrechnung die so aussieht:
Beratungsgebühr 2501 35 Euro
7002 VV RVG 7 Euro
Geschäftsgebühr 2503 85,00 Euro
7002 VV RVG 17,00 Euro
Anrechnung Beratungsgebühr - 35,00 Euro, Entgelte i. H. v. 7,00 Euro bleiben bestehen.
Ist diese Rechnung richtig? Nach allen Erkenntnissen, die ich bislang habe, kann es so nicht richtig sein, aber 100% sicher bin ich mir nicht...
Ich benötige das Forenschwarmwissen.
Danke,
Doro