Hallo, ich hänge mich hier mal an. (Edit by Kai: Fragestellung in ein eigenes Thema verschoben)
Ich habe hier einen Antrag auf Teilungsversteigerung und für den Antragssteller handelt ein Rechtsanwalt, der wiederum für einen Bevollmächtigten aufgrund einer Vorsorgevollmacht handelt.
Die Vorsorgevollmacht ist inhaltlich in Ordnung (im Außenverhältnis unbeschränkt + mit der Erlaubnis zur Erteilung von Untervollmachten) und enthält die Vollmacht zur Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten und zu Verfügungen über den Grundbesitz.
Vorgelegt wird mir eine (vor einer Woche) von der Stadt XY beglaubigte Kopie der handschriftlichen Vorsorgevollmacht.
Ist das so i.O.? Grundsätzlich hätte ich gesagt das Original der Vollmacht muss mir vorgelegt werden und die Stadt dürfte auch für diese Beglaubigung eigentlich nicht zuständig gewesen sein.
Nur will ich nicht päpstlicher sein... Würde Euch der Vollmachtsnachweis so genügen?