Ordnungsgeld überzahlt

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe hier einen Fall, bei dem ich nicht weiter komme.

    In einer Zivilsache wurde gegen einen Zeugen wegen Nichterscheinens im Termin ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € verhängt. Meine Vorgängerin hat dem Zeugen über Jukos eine Rechnung geschickt (153,50 €) und im Begleitschreiben zur Zahlung aufgefordert und die 3,50 € erläutert. Der Zeuge hat nicht gezahlt, also erging Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Jetzt liegt mir die Sache mit Zahlungsanzeige vor. Der Gerichtsvollzieher hat 199,21 € auf das Konto bei der Gerichtskasse eingezahlt, 45,71 € mehr, als in der Rechnung standen. Inzwischen habe ich zumindest die Nachricht, dass 25,71 € wohl die Gebühren des Gerichtsvollziehers sind. Von meiner Vorgängerin ist noch ein Vermerk in der Akte, dass Kosten für den Haftbefehl hier nicht entstanden sind. Scheint so, als hätte der Gerichtsvollzieher das nicht gewusst und die 20,00 € dafür ebenfalls mit vollstreckt.
    Was nun? Hätte der Gerichtsvollzieher sich seine Vergütung nicht eigentlich entnehmen dürfen/sollen? Und die übrigen 20,00 €, zahle ich die von Amts wegen an den Zeugen zurück? Oder lasse ich die ohne Antrag auf dem Konto liegen? Bin ich überhaupt dafür zuständig mich um den Überschuss auf dem Konto der Gerichtskasse zu kümmern? :gruebel:

    Vielleicht kann hier ja jemand Licht ins Dunkel bringen...

    Vielen Dank im Voraus,
    Rpfl2012

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe hier einen Fall, bei dem ich nicht weiter komme.

    In einer Zivilsache wurde gegen einen Zeugen wegen Nichterscheinens im Termin ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € verhängt. Meine Vorgängerin hat dem Zeugen über Jukos eine Rechnung geschickt (153,50 €) und im Begleitschreiben zur Zahlung aufgefordert und die 3,50 € erläutert. Der Zeuge hat nicht gezahlt, also erging Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Jetzt liegt mir die Sache mit Zahlungsanzeige vor. Der Gerichtsvollzieher hat 199,21 € auf das Konto bei der Gerichtskasse eingezahlt, 45,71 € mehr, als in der Rechnung standen. Inzwischen habe ich zumindest die Nachricht, dass 25,71 € wohl die Gebühren des Gerichtsvollziehers sind. Von meiner Vorgängerin ist noch ein Vermerk in der Akte, dass Kosten für den Haftbefehl hier nicht entstanden sind. Scheint so, als hätte der Gerichtsvollzieher das nicht gewusst und die 20,00 € dafür ebenfalls mit vollstreckt.
    Was nun? Hätte der Gerichtsvollzieher sich seine Vergütung nicht eigentlich entnehmen dürfen/sollen? Und die übrigen 20,00 €, zahle ich die von Amts wegen an den Zeugen zurück? Oder lasse ich die ohne Antrag auf dem Konto liegen? Bin ich überhaupt dafür zuständig mich um den Überschuss auf dem Konto der Gerichtskasse zu kümmern? :gruebel:

    Vielleicht kann hier ja jemand Licht ins Dunkel bringen...

    Vielen Dank im Voraus,
    Rpfl2012

    Wenn ich Ordnungsgelder vollstreckt habe, habe ich zwei Varianten gesehen:

    1. Der GV entnimmt seiner Vergütung selbst und zahlt nur den Rest ein. Aus praktischen Gesichtspunkten habe ich das nie beanstandet, auch wenn das rechtlich eigentlich nicht ganz sauber ist.

    2. Der GV überweist alles und ich mache eine Kost18 über die Gerichtsvollzieherkosten. Ist wohl richtiger, aber ein verwaltungstechnischer Unfug.

    Wenn du tatsächlich 20,00€ Überzahlung hast, würde ich die zurückerstatten. Der Schuldner wird im Zweifelsfall nicht wissen, dass er zu viel Geld gezahlt hat, zumal es ja auch nicht sein Irrtum war.

  • Danke für die Antwort! Dann schreibe ich den Zeugen wohl mal an und bitte um Mitteilung der Kontoverbindung für die Erstattung...

  • Ich hatte schon den Fall, dass der GV mehrere Vollstreckungsaufträge gegen den Sch. hatte und mir alles (inkl. Fremdforderungen) überwiesen hat. Daher würde ich als erstes den GV um Aufklärung bitten.

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