Hallo zusammen,
mir liegt ein Überlassungsvertrag vor, überlassen werden soll ein Grundstück, auf dem eine Rückauflassungsvormerkung für eine Gemeinde lastet.
(Gesichert ist eine Bauverpflichtung)
Nun beantragt der Notar, dass der Inhalt der Auflassungsvormerkung dahin gehend geändert werden soll, dass die Vormerkung nunmehr die Verpflichtungen des Käufers als neuem Schuldner ggü dem Gläubiger sichert.
Kann dies als Inhaltsänderung eingetragen werden oder ist es nicht eine logische Folge der Übernahme, dass der Erwerber nun die Bauverpflichtung erfüllen muss.
Wenn es als Inhaltsänderung eingetragen werden kann, muss dann die Gemeinde als AVberechtigte bewilligen?
Freue mich auf Antworten
Vielen Dank!