Hallo Kollegen,
ich habe hier eine meiner Meinung nach ziemlich komplizierte Sache zu liegen, oder ich habe ein Brett vor dem Kopf. Die einschlägige Kommentarliteratur hat mich bisweilen leider auch nicht weiter gebracht.
Zum Sachverhalt: Der Betreute ist Miterbe in einer zwanzigköpfigen Erbengemeinschaft geworden. Erbmasse ist reichlich vorhanden, auch ein Grundstück. Ein Genehmigungsverfahren diesbezüglich läuft noch.
Nun haben verschiedene Finanzämter an Mitglieder der Erbengemeinschaft Erbschaftssteuerbescheide übersandt. Anträge auf Stundung wurden abgelehnt. Nu haben sich bei mir mehrere Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeldet und teilten mit, dass der Betreuer (Berufsbetreuer) keine Zustimmung/Freigabe zur Auszahlung der Steuern erteilt. Mir teilte der Betreuer daraufhin mit, dass er eine solche Zustimmung nicht erteilen kann, da ja noch keine Erbauseinandersetzung stattgefunden hat und diese ja auch genehmigt werden müsste (§ 1822 Nr. 2, 3. Alt. BGB). Hinsichtlich 1822 gehe ich damit konform. Aber wie seht ihr das mit der Zustimmung zur Kontofreigabe für die Erbschaftssteuer? Ist das schon eine (Teil-)Erbauseinadersetzung? Muss der Betreuer mitwirken?
Also ein Antrag auf Genehmigung eines Erbteilungsvertrages liegt mir nicht vor. Ich hoffe nur, dass dem Betroffenen kein Schaden entsteht.
Vielleicht bringe ich auch einfach was durcheinander.
Beste Grüße