Hallo zusammen,
ich habe hier folgenden Fall:
Eine Reallast soll an einem Grundstück auf Blatt 100 gelöscht werden. Der Berechtigte ist verstorben - Sterbeurkunde wurde eingereicht. Die Reallast ist löschbar bei Todesnachweis. Die Löschung beantragt hat der Eigentümer des Blattes 100.
Gem. Mithaftvermerk lastet die Reallast aber auch noch an anderen Grundstücken, die auf 4 anderen Blättern gebucht sind und je anderen Eigentümern gehören. Mit der Sterbeurkunde weiß ich, dass das Recht ja insgesamt gegenstandslos ist. Für die Löschung der Reallast an allen Mithaftstellen fehlt mir aber der Antrag.
Ich bin nun aber am Überlegen, ob ich gem. § 84 GBO das Recht auch an den anderen Blättern lösche. Ich hab sowas noch nicht gemacht. Sollte ich den Eigentümern der anderen Blätter vor der Löschung rechtliches Gehör gewähren? Und wie sieht es mit den Kosten beim Verfahren nach § 84 GBO aus? Ich kann dazu nichts finden.
Danke vorab schon mal!