Hallo zusammen,
ein Pflichtverteidiger hat einen Vorschuß von 1.000,-- Euro erhalten.
Nach der Berechnung gem. § 58 III RVG muss ich davon 356,-- Euro anrechnen.
Ziehe ich diesen Betrag einfach von der Endsumme (Gesamtbetrag) der eingereichten Pflichtverteidigervergütung ab?
Oder ist es doch komplizierter (Mehrwertsteuer aus Vorschuß rausrechnen etc.)?
Wie wird der Vorschuss gem. § 58 III RVG praktisch angerechnet?
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Davon auszugehen, dass der Vorschuss ebenfalls die Mehrwertsteuer enthält:
einfach von der Endsumme der Pflichtverteidigervergütung abziehen, da die Endsumme ja ebenfalls die Steuer beinhaltet.
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Wenn beide Beträge (also Vorschuss und Endsumme) die Umsatzsteuer enthalten, kannst du den anzurechnenden Betrag einfach von der Endsumme abziehen.
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Die 1000 € durch 1,19 teilen (ergibt 840,34 €) und das anrechnen.
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Ob anzurechnen ist, hängt von den Gebühren ab. Daher muss man ermitteln, welcher Betrag auf diese geleistet wurde (netto).
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