Einer unserer am Gericht bestellten Insolvenzverwalter beantragt eine Vergütung für seine Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren (Altfall vor 19.07.2013).
Nachdem er einen Antrag ohne das wertausschöpfend belastete Grundstück einreichen sollte, hat er nun den ausgehandelten Massekostenbeitrag in die Berechnungsmasse aufgenommen.
Diese hat sich dadurch von ca. 1,2 Mio € auf 422 T € verringert.
Meiner Meinung nach gehören aber auch die Massekostenbeiträge nicht in die Berechnungsmasse.
Das würde diese noch mal halbieren.
Der Verwalter "droht" nun, wenn die Massekostenbeiträge nicht in der Berechnungsmasse bleiben können, dass die Zuschläge zur Kompensation noch höher ausfällen müssten. Sind jetzt schon bei 90%.
Wie seht Ihr das mit den Massekostenbeiträgen?