Hallo,
in folgendem Fall habe ich ein totales Brett vor dem Kopf:
Anhängiges Strafverfahren. Der Angeklagte hat einen Verteidiger. Die Pflichtverteidigung wurde aber abgelehnt.
Der nur mittelmäßig intelligente Angeklagte stellt einen Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (beide Formulare ausgefüllt und natürlich dem BerH-Rpfl vorgelegt weil die Strafabteilung damit nichts anfangen kann).
Auf meine Rückfrage, um welche Kosten es genau geht, kommt leider keine verständliche Antwort, weil der Angeklagte einfach nicht genau weiß was sein Antrag überhaupt bedeutet.
Seht ihr Raum für eine Bewilligung?
Bewilligt werden könnte ja sowieso nur eine Beratung, wobei ich eigentlich davon ausgehe, dass eine solche eigentlich durch den Verteidiger erfolgt sein müsste - spätestens als entschieden wurde eine Pflichtverteidigung zu beantragen.
Das Büro des RA teilte telefonisch mit, dass das Mandat laufe, nur eben "die Pflicht in der Verteidigung abgelehnt" worden sei