Unterschriftsbeglaubigung

  • Guten Morgen,
    bei dem Verkauf des Grundstücks handelt hier ein Verwandter des Käufers aufgrund Vollmacht. Die arabische Vollmacht nebst Übersetzung und Legalisation liegt auch vor. Der Beglaubigungsvermerk des dortigen Notars enthält aber kein genaues Geburts-datum des Vollmachtgebers, sondern nur seinen Namen, "geboren 1956, seine Mutter ist (Vorname der Mutter)..." seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnort. Dieselben Angaben enthält die Vollmacht auch bezüglich des Bevollmächtigten. Im Kaufvertrag selbst ist das genaue Geburtsdatum von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aber angegeben.

    Mich stört, dass ich eigentlich keinen richtigen Nachweis dafür habe, dass Identität zwischen dem in Kaufvertrag angegebenen Käufer/Bevollmächtigten besteht. Oder ist das zu pingelig? Was meint ihr?


    Beanstanden muss ich sowieso, die Unterschriftsbeglaubigung des Übersetzers fehlt.

  • :teufel: Ich würde beanstanden, dass die vollständige Abstammungslinie väterlicherseits bis zum Urvater des Clans fehlt :teufel:

    "Hier handlend der Xaver in Vollmacht für den Franz jun., Sohn von Franz sen., Sohn von Franz Xaver, Sohn von Max, Sohn von Max I, Sohn von Sepp, ...."

    Und dann die Geburtsurkunden dazu vorlegen lassen:wechlach:


    Ernsthafterweise:
    Wenn sonst alles stimmt und:
    "Im Kaufvertrag selbst ist das genaue Geburtsdatum von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem aber angegeben."
    und es keinerlei Hinweise gibt, dass da was nicht zusammenpasst, hätte ich hinsichtlich der Identität keine Zweifel und würde den Erwerber hier mit Namen und Geburtsdatum eintragen.

  • Im arabisch / persischen Sprachraum ist es üblich immer nur das Jahr anzugeben. Da musst du dir nur mal die Heiratsurkunden aus dem Iran anschauen.

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