Hallo liebe Grundbuchrechtler,
bei mir beantragt ein Notar die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts mit dem Vermerk, dass die Löschung nur mit Zustimmung des Freistaats xxx, vertreten durch das Landratsamt, zulässig ist. Dies wurde auch zum Inhalt des Rechts gemacht.
Ich habe nun schon sämtliche Kommentare gewälzt und bin leider nicht fündig geworden. Geht das?