Zwangssicherungshypothek Mindestbetrag?

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe aktuell folgenden Antrag:
    " beantrage... Forderung in Höhe von 695,20 € nebst.... und bisherigen Zwangsvollstreckungskosten in Höhe von 235 €. "
    Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind normal nachgewiesen. Ich frage mich nun, ob ich diese Kosten einfach zu der Hauptforderung addieren darf, um den Mindestbetrag zu erreichen ?


    Vielen Dank und Liebe Grüße

  • Ein Blick in die Kommentierungen zu § 866 III ZPO hilft.

    Grundsatz: Kosten, auch bisherige Vollstreckungskosten werden eingerechnet; Kosten des Eintragungsverfahrens nicht.

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